Kompetente Beratung und Vertretung für Eigentümer und Hauseigentümergemeinschaften: Von Wirtschaftsplänen bis zur Pachtvertragserstellung – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Immobilien und Pacht.
Ihr Ansprechpartner für Miet-, Immobilien- und Pachtrecht
Als Anwalt mit langjähriger Erfahrung im Miet- und Immobilienrecht stehe ich Ihnen bei Fragen zu Sondereigentum, Wohnungseigentümergemeinschaften und Pachtverträgen zur Seite. Ob Vertretung bei Versammlungen, Prüfung von Wirtschaftsplänen oder Vertragsgestaltung – ich biete umfassende Unterstützung, um Ihre Interessen zu wahren.
Beratung für Eigentümer und Hauseigentümergemeinschaften
Sie sind mit den Wirtschaftsplänen der Hausverwaltung nicht einverstanden oder möchten gegen Beschlüsse Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft vorgehen? Ich prüfe Ihre Anliegen und berate Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Auch bei Veräußerungen von Immobilien stehe ich Ihnen beratend zur Seite.
Im Pachtrecht helfe ich bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung, um Streitigkeiten vorzubeugen und den größtmöglichen Nutzen für beide Parteien zu sichern. Der Unterschied zwischen Miete und Pacht liegt in der Nutzung: Der Pächter hat das Recht, einen Ertrag aus der Sache zu ziehen, während der Mieter lediglich die Sache nutzen darf.
Haben Sie Fragen zu Miet-, Immobilien- oder Pachtrecht? Kontaktieren Sie uns, um eine unverbindliche Beratung zu vereinbaren.
