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Sondereigentum, Wohnungseigentums- und Pachtrecht

Ich übernehme für Eigentümer und Hauseigentümergemeinschaften die rechtliche Beratung und Vertretung. Sie sind mit den Wirtschaftsplänen der Hausverwaltung nicht einverstanden?

Ich prüfe Ihr Anliegen und berate Sie über die rechtlichen Möglichkeiten, dagegen anzugehen. Sie wollen als Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die Beschlüsse der Versammlung vorgehen? Kein Problem, ich berate und unterstütze Sie in Ihren Forderungen. Vielerorts ist es bereits üblich, dass Eigentümer ihre Anwälte zu den beschlussfassenden Versammlungen schicken. Gerne übernehme ich die Vertretung für Sie.

Im Immobilienrecht stehe ich Ihnen bei Veräußerungen Ihrer Immobilie mit Rat und Tat zur Seite. In enger Verbindung dazu steht das Pachtrecht. Es gibt gravierende Unterschiede zwischen Miet- und Pachtrecht.

Bei der Vertragsausarbeitung bedarf es oft der kompetenten Hilfe eines erfahrenen Anwalts, um Streitigkeiten im Vorweg zu vermeiden und für beide Seiten den bestmöglichen Nutzen aus der Pacht zu ziehen. Der Unterschied besteht darin, dass der Mieter lediglich das Recht zum Gebrauch des Mietobjekts hat, der Pächter hingegen hat das Recht, einen Ertrag, das heißt, einen Nutzen aus der Miet-/Pachtsache zu ziehen.

Wenden Sie sich bei Fragen rund um das Thema Miet-, Immobilien- und Pachtrecht vertrauensvoll an mich.