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Juristische Beratung bei Räumungsklagen in Brühl

Räumungsklagen - Mietrecht

Wir bieten kompetente juristische Beratung bei Räumungsklagen in Brühl. Möglicherweise stecken Sie gerade in einer schwierigen Situation und stellen sich dabei diese Fragen. Egal ob Mieter oder Vermieter, bei uns werden Sie umfassend beraten mit einer Ersteinschätzung Ihrer Lage in Bezug auf die Räumungsklage.

  • Ist die Räumungsklage berechtigt?
  • Wie gehe ich am besten vor ohne unnötige Kosten?
  • Was sollte ich am besten tun?

Was ist eine Räumungsklage?

Eine Räumungsklage kann von einem Vermieter gegenüber seinem Mieter erwirkt werden. Das Ziel ist dabei eine Räumung von Wohnungen oder Grundstücken. Voraussetzung für Vollstreckung der Räumung der Wohnung (oder Mietsache) ist eine gerichtliche Entscheidung nach erfolgreicher Klage durch den Vermieter. Die anschließende Zwangsräumung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher.

Die häufigste Ursache für eine Räumungsklage ist ein Zahlungsverzug durch den Mieter. Bei der Räumungsklage handelt es sich um die letzte Instanz für den Vermieter, um den entstandenen finanziellen Schaden zu minimieren.

Wie kann ein Rechtsanwalt für Räumungsklagen helfen?

Eine Räumungsklage kann sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter zu einer sehr kostspieligen Angelegenheit werden. Aus diesem Grund ist für beide Seiten eine juristische Beratung hilfreich.

Unterstützung für den Vermieter

Unsere Rechtsanwälte können für Sie überprüfen, ob die Bedingungen für die Durchführung der Räumungsklage gegeben sind.
Sie erhalten eine Beratung, welche Fristen eingehalten werden müssen und wie Sie am besten rechtskonform vorgehen. 

Wir entwerfen mit Ihnen eine Strategie, damit im Laufe der Räumungsklagen keine weiteren unnötigen Kosten entstehen.

Unterstützung für den Mieter

Die häufigste Ursache für Räumungsklagen ist ein Verzug bei der Zahlung der Miete. Für diesen Verzug kann es aus Sicht des Mieters verschiedene Gründe geben. Wir bieten Mietern bei einer Räumungsklage in Brühl rechtliche Beratung an, um die Klage abzuwehren.
Eine Räumungsklage ist nur dann berechtigt, wenn eine Fortsetzung des Mietverhältnis aus Sicht des Vermieters nicht länger zumutbar ist. Der Vermieter ist nicht berechtigt, den Mieter durch einen Austausch des Schlosses oder einer Abstellung des Stroms zum Auszug zu zwingen. Darüber hinaus kann eine Zwangsräumung gegebenenfalls umgangen werden, wenn das Jobcenter die Mietschulden in Form eines Darlehens übernimmt.
Die rechtlichen Möglichkeiten hängen vom Einzelfall ab. Unter den folgenden Voraussetzungen kann Ihr Anwalt zum Beispiel Vollstreckungsschutz beantragen:

  • es besteht Selbstmordgefahr
  • bei den Mietern handelt es sich um eine Familie mit Säugling
  • der Mieter ist einen einen hohen Alter

Voraussetzungen einer einstweiligen Räumungsverfügung

Der Vermieter trägt bei gravierenden Mieteinbußen oder langanhaltenden Räumungsprozessen ein beträchtliches finanzielles Risiko. Diesen Umstand soll durch das Mietrechtsänderungsgesetz (01.05.2013) entgegengewirkt werden. Bei einer einstweiligen Räumungsverfügung ist die Räumungsvollstreckung auch ohne eine entsprechendes gerichtliches Urteil möglich. Für diese Option benötigen Sie als Vermieter einen guten Rechtsanwalt.

Suchen Sie einen Anwalt wegen einer Räumungsklage in Brühl? Dann kontaktieren Sie uns unverbindlich über unser Kontaktformular.